Servus #4

Juli 2021

Die Themen in unserem aktuellen Newsletter sind: „Corona und die Rente“, „Betriebsrentenstärkungsgesetz – Update“, „Doppelbesteuerung von Renten“ und „Benchmarking Report 2021“.

Inhaltsverzeichnis

Corona und die Rente

Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Dies hat viele Gründe. Die zwei wohl wichtigsten sind das zunehmende Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der Beitragszahler zur Anzahl der Leistungsempfänger und die zunehmend unsteten Erwerbsläufe. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch verschärft, viele Beschäftigte haben ihren Arbeitsplatz verloren oder sind von Kurzarbeit betroffen. Dabei rechnet der deutsche Staat nach wie vor mit dem sog. „Eckrentner“, der 45 Jahre arbeitet und dabei ununterbrochen durchschnittlich verdient (2021: 3.450 Euro monatlich brutto*). Daraus ergibt sich für 2021 eine „Eckrente“ von rund 1.350 Euro monatlich brutto*, die noch zu versteuern und zu verbeitragen ist. Unterm Strich bleiben dem deutschen Eckrentner weniger als 50 % Nettorente bezogen auf das letzte Nettoeinkommen. Die Realität sieht noch magerer aus: Laut der aktuellsten verfügbaren Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten männliche Rentner Ende 2019 durchschnittlich 1.139 Euro*, bei Frauen betrug die durchschnittliche Rente gar nur 710 Euro*, beides ebenfalls brutto. Natürlich gibt es auch viele Besserverdiener in Deutschland. In absoluten Zahlen sind die Alterseinkünfte bei diesen Menschen deutlich höher, aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegen sie jedoch oft deutlich unter 50 % bezogen auf das letzte Gehalt. Wer es genauer wissen will – die Deutsche Rentenversicherung stellt einen Online-Rentenschätzer zur Verfügung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Rentenschaetzer/rentenschaetzer_node.html Am 26.09.2021 ist Bundestagswahl und alle Parteien streben laut ihren Wahlprogrammen Rentenreformen an. Sie werden sich daran messen lassen müssen, „was hinten rauskommt“ (sinngemäß nach Exkanzler Helmut Kohl). Für die von Profion betreuten Kunden bedeutet diese Entwicklung, dass die von ihnen eingerichteten arbeitgeberfinanzierten Versorgungen für deutsche Arbeitnehmer eine zunehmend hohe Attraktivität haben. *alte Bundesländer

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Update

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, die betriebliche Altersversorgung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer deutlich attraktiver zu machen, um den Sinkflug der staatlich organisierten Rente durch gezielte Zuschussregelungen und Steuererleichterungen aufzufangen. Die neuen Regelungen haben an vielen Stellen Impulse gesetzt, sich mit der Betrieblichen Altersvorsorge auseinanderzusetzen, dem Namen des Gesetzes wird dies alles aber keinesfalls gerecht. Es wurden nicht wie erhofft deutlich mehr finanzielle Mittel für die Betriebliche Altersversorgung freigesetzt, sondern stattdessen weitere Komplexität geschaffen. Die anhaltende Niedrigzinsphase sowie die damit einhergehenden Veränderungen im Lebensversicherungsmarkt in Deutschland (insbesondere die geplante sukzessive Reduzierung der Beitragsgarantie und die Absenkung des Höchstrechnungszinses ab 2022 von derzeit noch 0,9 % auf dann 0,25 %) hat die Zurückhaltung bei der Umsetzung solcher Modelle zusätzlich flankiert. Von den sechs im Rahmen des BRSG kodifizierten Themen betrifft unsere Kunden typischerweise nur eines, und dies auch nur, wenn ihre Mitarbeiter über eine Direktversicherung oder Pensionskasse Entgelt umwandeln. Das BRSG hat für diesen Fall einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 % vorgeschrieben, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies galt bereits ab 2019 für alle neuen Verträge, ab 2022 besteht Handlungsbedarf für Altverträge. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an Ihren Accountmanager, der Sie dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben bei diesen Verträgen entsprechend umzusetzen

Doppelbesteuerung von Renten

Mit zwei Urteilen vom 19.05.2021 (X R 33/19 und X R 20/19) hat sich der Bundesfinanzhof mit dem Thema der Doppelbesteuerung von Renten auseinandergesetzt. Eine Doppelbesteuerung wird vermieden, wenn die Summe der steuerfreien Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus dem versteuerten Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgebeiträge, oder umgekehrt. Das Urteil setzt sich mit den Folgen des im Jahr 2005 durch das Alterseinkünftegesetz eingeleiteten Systemwechsels zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen auseinander. Der Gesetzgeber versuchte, durch Übergangsregelungen eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In den Fällen, in denen es dennoch zu einer Doppelbesteuerung kommt – so der Vorwurf des Klägers – kann dies die Rechtsprechung korrigieren. Dem Urteil sind zwei wesentliche Erkenntnisse zu entnehmen: Bei der gesetzlichen Rente wird es durch die komplizierte Mechanik des Alterseinkünftegesetzes und begleitender gesetzlicher Regelungen zunehmend zu Doppelbesteuerungen und entsprechenden Gerichtsverfahren kommen. In der betrieblichen (und privaten) Altersversorgung kann es systembedingt keine Doppelbesteuerung der Leistungen geben.

Benchmarking Report 2021

Profion führt alle drei Jahre ein Employee Benefits Benchmarking für die Tech-Branche in Deutschland durch. Der Report ist voraussichtlich bis Ende Q3 diesen Jahres fertig. In dem Report werden neben Benchmark-Daten für die Bereiche Altersversorgung und Risikoabsicherung erstmals auch Daten zu Fringe Benefits, also zu unversicherten Lohnnebenleistungen erhoben. Zu diesem Zeitpunkt zeichnen sich schon ein zwei Trends ab:

  • Mittlerweile bieten alle untersuchten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Altersversorgung und / oder Risikoabsicherung an. Die Zusagen sind ganz überwiegend beitragsorientiert und werden zumeist alleine vom Arbeitgeber finanziert. Die durchschnittliche Beitragsrate ist im Vergleich zum letzten Report weiter angestiegen.
  • Bei den Fringe Benefits zeigt sich, dass speziell vor dem Hintergrund der COVID-Pandemie flexible Arbeitszeiten und Home-Office auf starke Resonanz stoßen; bei den klassischen Lohnnebenleistungen ist es zunehmend das Firmen-Fahrrad.

Sobald der Report erstellt ist, informieren wir Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Ergebnisse.

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