Servus #1

Dezember 2020

Unser aktueller Newsletter behandelt Themen wie die „Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung“, „Ankündigung der Einführung einer digitalen Rentenübersicht“, „Pensionssicherungsverein Beitragssatz 2020“, „Corona stärkt die Nachfrage nach Betrieblicher Altersvorsorge“ u.v.m.

Inhaltsverzeichnis

EPF Euro-BetriebsPensionsFonds e.V. (EPF)

Der EPF ist eine der von Profion verwalteten Versorgungseinrichtungen. Als Unterstützungskasse in der Rechtsform eines Vereins hat der EPF am 13.11.2020 seine jährliche Mitgliederversammlung durchgeführt. Dabei ging es im Wesentlichen um die Verabschiedung des Geschäftsberichtes 2019. Der EPF hat mehr als 200 Trägerunternehmen und wächst weiterhin kontinuierlich: bei den Mitgliedsunternehmen im Verhältnis zum Vorjahr um 11 % und beim vorhandenen Deckungskapital sogar um 19 %. Zu dem aktuellen Geschäftsbericht geht es hier (Passwort erforderlich).

Referentenentwurf zu Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu den voraussichtlichen Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung liegt für 2021 vor. Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung soll danach von 82.800 Euro p.a. (2020) auf oder 85.200 Euro p.a. (2021) steigen.

Ankündigung der Einführung einer digitalen Rentenübersicht

Das Bundeskabinett hat am 26.08.2020 einen Regierungsentwurf zum „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ vorgelegt der am 19.11.2020 im Bundestag verabschiedet wurde.

Der Entwurf sieht die Einrichtung einer Zentralen Stelle für digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Die digitale Rentenübersicht soll als Portallösung Informationen über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge bündeln, um ein personalisiertes, erwartbares Versorgungsniveau abzubilden.

Noch sind viele Fragen offen – angefangen von der Vergleichbarkeit der Leistungen bis hin zum Datenschutz. Im Herbst 2023 soll das Online-Portal in Betrieb gehen.

Pensionssicherungsverein (PSV): Beitragssatz 2020

Am 5.11.2020 wurde der PSV-Beitragssatz für 2020 in Höhe von 4,2 Promille beschlossen.
Der Durchschnitt der letzten Jahre lag bei 2,8 Promille. Der PSV rechnet im kommenden Jahr mit eine, weiteren Anstieg des Beitragssatzes.

Insolvenzsicherung von Pensionskassen-Zusagen

Bisher sind Zusagen auf Betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen und Pensionskassen von der Insolvenzversicherungspflicht über den PSV befreit.

Dies ändert sich ab 2021 und betrifft sog. regulierte Pensionskassen (also nicht Lebensversicherer-Pensionskassen).

Die Beitragshöhe beträgt im kommenden Jahr 3 Promille der Bemessungsgrundlage, ab 2022 bis 2025 werden auf den dann jeweils festzulegenden Beitragssatz weitere 1,5 Promille der Bemessungsgrundlage draufgeschlagen. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage erfolgt für Pensionskassen nach den gleichen Berechnungsmethode wie bei der Unterstützungskasse.

Der zusagende Arbeitgeber ist beitragspflichtig, allerdings kann die Pensionskasse die Beiträge übernehmen. Abgesichert sind Sicherungsfälle nach dem 31.12.2021.

Versicherungsunternehmen unter Druck

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat bereits im letzten Jahr eine Absenkung des für Versicherungsunternehmen geltenden Höchstrechnungszinses gefordert. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft regelmäßig die Garantien der Versicherer und warnt diese zunehmend davor, sich hinsichtlich ihrer Verpflichtungen nicht zu übernehmen.

Das BMF folgt normalerweise den Empfehlungen von DAV und BaFin, hat dies aber im Zuge der Corona-Krise wider Erwarten nicht getan.

Trotzdem reagieren einige Versicherer:

  • Die Alte Leipziger Lebensversicherung reduziert zum Jahreswechsel die Garantieverzinsung im Klassiktarif von 0,9% auf 0,5%
  • Die Allianz Lebensversicherung schafft (wo nicht gesetzlich gefordert) die 100% Beitragsgarantie in ihren neuen betrieblichen Vorsorgekonzepten ab
  • Andere Versicherer wie Proxalto oder R+V haben wahrscheinliche Tarifanpassungen ab 2021 angekündigt

Mit der Rücknahme von künftigen Garantieversprechen erhoffen sich die Versicherer, in der Kapitalanlage freier agieren und damit höhere Überschüsse für die Leistung generieren zu können.

Corona stärkt die Nachfrage nach Betrieblicher Altersvorsorge

Die Menschen suchen angesichts der tiefgreifenden Einschnitte ins Alltagsleben nach Sicherheit, auch hinsichtlich der Absicherung ihrer Arbeitskraft und ihres Lebensstandards im Alter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von YouGov Deutschland im Auftrag der Versicherung HDI. Es wurden im Rahmen der Studie 3.647 Berufstätige ab 15 Jahren befragt, damit sind die Ergebnisse repräsentativ für die Erwerbstätigen in Deutschland. Die Studie zeigt, dass Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber finanzierte Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersleistung mehr denn je wertschätzen.

Jetzt teilen!

Den Newsletter abonnieren!

Mehr Beiträge

Servus #19

-Aktuelle Entwicklungen in der gesetzlichen Altersversorgung

-Rechtsprechung: Teilzeitbeschäftigung und betriebliche Altersversorgung

-Unter der Lupe: Work-Life-Love-Balance

-Mobilitätsbudget – die Zukunft der Mitarbeitermobilität

-Aus der HR-Praxis: die A1-Bescheinigung

-Elterngeldgrenze beschlossen

Servus #18

-Reform der gesetzlichen Rentenversicherung: Generationenkapital vor dem Aus

-Rechtsprechung I: Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung für Invaliditätsrente

-Drum prüfe, wer sich ewig bindet – Augen auf beim Firmenkauf

-Rechtsprechung II: Krankschreibung nach Kündigung

-Elterngeld: Einkommensgrenze soll nur schrittweise sinken

-EU-Whistleblowing-Richtlinie

-In eigener Sache