Internationale Fachkräfte in Deutschland und die Pflichten des Arbeitgebers
Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland stehen Unternehmen bei der Gewinnung von Talenten vor zunehmenden Herausforderungen. Besonders im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie ist ein erheblicher Teil des Beschäftigungswachstums auf internationale Talente zurückzuführen. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung in ganz Europa stellt sich jedoch verstärkt die Frage, aus welchen Regionen diese Fachkräfte künftig gewonnen werden können.
Einen wichtigen Beitrag leisten dabei Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere zum Beispiel aus Indien oder Pakistan. Die Bedeutung dieser Zielmärkte zeigt sich auch auf politischer Ebene, etwa bei der Reise von Bundeskanzler Friedrich Merz im Januar 2026 nach Indien, bei der er sich für eine erleichterte Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland eingesetzt hat.
Gleichzeitig steigen jedoch die rechtlichen Anforderungen bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden aus Nicht-EU-Staaten. Gerade bei der Betreuung ebendieser gewinnen klare Prozesse weiter an Relevanz: Visa-Compliance, Meldepflichten, Entsendungsrichtlinien und eine saubere Dokumentation müssen eng verzahnt sein, um reibungslose internationale Einsätze sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere die rechtzeitige Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Einhaltung von Meldefristen bei lokalen Behörden sowie die transparente Dokumentation von Arbeitsbedingungen im Rahmen von Entsendungen. Ebenso wichtig ist die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen HR, Legal und externen Dienstleistern, um Compliance-Risiken zu minimieren.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, internationale Mitarbeitende umfassend über ihre Arbeitsbedingungen, Rechte und Unterstützungsangebote in Deutschland zu informieren. Dazu gehören Hinweise zu Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaub sowie zu behördlichen Anlaufstellen und
Integrationsangeboten. Diese Informationspflichten reichen über klassische Vertragsinhalte hinaus und erfordern strukturierte Onboarding-Prozesse, die auch den interkulturellen Kontext behutsam berücksichtigen sollten.
In Sachen Global Mobility müssen zahlreiche Aspekte bedacht werden. So stellt sich etwa die Frage, ob eine visakonforme Krankenversicherung bereitgestellt werden muss oder ob ergänzend zusätzliche, nicht versicherte Benefits erforderlich sind. Ebenso gewinnt die Überlegung an Bedeutung, inwieweit betriebliche Altersversorgungslösungen den steigenden internationalen Erwartungen gerecht werden müssen.
Insbesondere für technologieorientierte Unternehmen mit globalen Teams erfordern die angesprochenen Faktoren eine gründliche Überprüfung der bestehenden HR- und Global-Mobility-Prozesse, deren effektive Standardisierung sowie deren Unterstützung durch geeignete digitale Lösungen. Erfolgreiches internationales Recruiting in Deutschland erfordert nicht nur attraktive Angebote, sondern zugleich ein hohes Maß an rechtlicher Sorgfalt, HR-Disziplin und Compliance.
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Employee Assistance Programs (EAPs) zur Stärkung von mentaler Gesundheit und Wellbeing am Arbeitsplatz
Employee Assistance Programs (EAPs) können eine wertvolle Unterstützung am Arbeitsplatz darstellen. Sie begleiten Mitarbeitende bei persönlichen und beruflichen Herausforderungen, insbesondere in Krisenzeiten. Die Programme bieten einen vertraulichen Zugang zu psychologischen Unterstützungsangeboten sowie oftmals auch zu rechtlicher und finanzieller Beratung. Sie helfen den Mitarbeitenden, Stress zu bewältigen und ihre individuelle Resilienz zu stärken.
EAPs leisten einen wichtigen Beitrag zur psychischen Gesundheit, indem sie Ängste reduzieren und Burnout vorbeugen – sei es
in globalen Krisensituationen (wie etwa einer Pandemie oder geopolitischen Konflikten) oder bei persönlichen Belastungen (zum Beispiel im beruflichen oder familiären Umfeld). Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die Inanspruchnahme von Hilfe zu enttabuisieren: Vertraulichkeit schafft Vertrauen und ermutigt Mitarbeitende, frühzeitig Unterstützung zu suchen.
Indem sie ein breites Spektrum an Bedürfnissen abdecken – von emotionalen Belastungen bis hin zu finanziellen oder familiären Problemen – fördern EAPs die Produktivität, das Engagement und das allgemeine Wohlbefinden. Darüber hinaus stärken sie Vertrauen und Loyalität, da sich Mitarbeitende wertgeschätzt und gut unterstützt fühlen.
Nicht zuletzt sind EAPs eine strategische Investition: Sie fördern die Stabilität und Resilienz der Belegschaft, und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg.
Verlängerung der Arbeitszeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus
Zu niedrige Rentenbeträge im Alter auf der einen Seite und ein erhöhter Fachkräftebedarf auf der anderen Seite führen aktuell dazu, dass immer mehr ältere Erwerbstätige auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeiten möchten.
Neuen Vorschub hat hier auch die sog. „Aktivrente“ geleistet. Seit dem 1. Januar 2026 kann, wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Aber geht das so einfach? Die meisten Arbeitsverträge beinhalten eine sog. Renteneintrittsklausel, die das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters automatisch beendet. Hier besteht also Handlungsbedarf in Form entsprechend anderslautender Vereinbarungen. Fehlt diese Klausel, liefe das Arbeitsverhältnis in der Tat einfach weiter.
Die (Weiter)Beschäftigung von Rentnern hat zudem Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung sowie die Sozialversicherung. Diese fallen für den Arbeitgeber unterschiedlich aus, je nachdem in welcher Form eine (Weiter)Beschäftigung erfolgt (Vollzeit, geringfügig) und ob der Rentner unter Umständen bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Wir beraten hier gerne!